Unsere Partner
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (§§ 51 ff Abgabenordnung).Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe ein eingetragener Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Satzung beschreibt die Aufgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Aufgabe der JUH ist der Dienst am Nächsten. Dazu gehören insbesondere Ausbildung und Betätigung in folgenden Bereichen:
Erste Hilfe und Sanitätsdienst
Rettungsdienst und Krankentransport sowie Unfallfolgedienst
Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst
Bevölkerungsschutz
Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen und Pflegehelfern
Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern
Soziale Dienste, u.a.
Behindertenbetreuung
Altenbetreuung
Mahlzeitendienst
Ambulante Betreuung und Pflege Hilfebedürftiger
Betrieb von und Mitwirkung an Sozialstationen/ Diakoniestationen
Teilstationäre und stationäre Altenpflege
Sonstige Hilfeleistungen im karitativen Bereich
Die JUH erfüllt ihre Aufgaben auch im Ausland und pflegt die Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen mit gleicher Aufgabenstellung.
Zu den Aufgaben der JUH gehört auch die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben.